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   OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06   

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OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06 (https://dejure.org/2006,4897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.05.2006 - 3 W 63/06 (https://dejure.org/2006,4897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 3 W 63/06 (https://dejure.org/2006,4897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags gemäß § 6 Bundesrechtsanwaltsvergütungsordnung (BRAGO) bei der Vertretung von Wohnungseigentümern; Erstattung der angefallenen Erhöhungsgebühr als Bestandteil der notwendigen Kosten im Falle einer den Wohnungseigentümern ...

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags gemäß § 6 BRAGO bei der Vertretung von Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 932 (Ls.)
  • FGPrax 2006, 208
  • ZMR 2006, 807
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = Rpfleger 2003, 43; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 697 = MDR 2005, 1378), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden.

    Ihre Mandatierung ist damit gerade nicht seitens des - nach der damals ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. insoweit z. B. Senat, ZMR 2005, 985 m.w.N.) nicht als (teil-)rechtsfähig anerkannten - Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt, sondern durch eine Mehrzahl von natürlichen Personen als Auftraggebern.

    Denn eine rechtliche Verpflichtung dazu gegenüber der säumigen Hausgeldschuldnerin bestand für sie nicht (vgl. insoweit mit näherer Begründung Senat, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 3 W 112/05 - veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2005, 697 und ZMR 2005, 985).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Haben die Wohnungseigentümer ihren Verfahrensbevollmächtigten noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -) mit der gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Verfahren nach § 43 WEG beauftragt, so steht diesem die Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu; im Falle einer den Wohnungseigentümern günstigen Kostengrundentscheidung ist die angefallene Erhöhungsgebühr dann als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.

    Zwar ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Beschluss des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 ( - V ZB 32/05 -, NJW 2005, 2061) rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums - etwa bei Einziehung rückständiger Wohngelder - am Rechtsverkehr teilnimmt.

  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = Rpfleger 2003, 43; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 697 = MDR 2005, 1378), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = Rpfleger 2003, 43; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 697 = MDR 2005, 1378), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05

    Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Die dadurch entstandenen Mehrkosten sind deshalb als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzuerkennen (ebenso: OLG Köln Beschluss vom 15. August 2005 - 17 W 161/05 -, NJW 2006, 706 = NZM 2006, 184; Briesemeister ZWE 2006, 15, 20 unter III. 2. e; vgl. weiter auch Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe RVG 17. Aufl., VV 1008 Rdnrn. 122, 124, 298).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Kläger durften sich an der damals gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientieren und gemeinsam einen Prozessbevollmächtigten beauftragen (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 2006, 536; OLG Köln, NJW 2006, 706; a.A. OLG Koblenz, JurBüro 2006, 315).
  • LG Konstanz, 13.08.2007 - 62 T 66/07

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Es kann in dem vorliegenden "Altfall" den beauftragten Rechtsanwälten aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht zum Nachteil gereichen (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2006, 932), dass lang nach Auftragserteilung der Gesetzgeber für Neueingänge den Geschäftswert unter Umständen drastisch reduziert.
  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 3 W 592/07

    BRAGO-Gebühr bei Mehrfachvertretung (Altfälle)

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung war und ist dem, mit Ausnahme des von der Rechtspflegerin zitierten Entscheids, gefolgt (OLG Köln, B. v. 15.08.05, 17 W 161/05; KG, B. v. 16.02.06, 1 W 49/06; OLG Brandenburg, B. v. 06.03.06, 6 W 12/06; OLG München, B. v. 01.08.06, 32 Wx 117/06; OLG Zweibrücken, B. v. 10.05.06, 3 W 63/06; Senat, B. v. 03.08.05, 3 W 733/05).
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